4. Mai 2021 (lw)

Der Staat wird weiterhin in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung schützen. 

Artikel 20a GG

Dass Böden, Wasser, Luft, Klima – die natürlichen Lebensgrundlagen – für künftige Generationen geschützt werden, ist im Grundgesetz verankert. Das allein begründet aber keine Rechte künftiger Generationen. Aber es verpflichtet. Es verpflichtet den Staat. 

Mit Einführung des Artikels 1994 hat es sich der Staat selbst zum Ziel gesetzt, Gesetze und Verordnungen so auszugestalten, dass mit natürlichen Ressourcen maßvoll umgegangen wird. Sowohl jetzige als auch künftige Generationen sollen ein gutes Leben führen und ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen können. Welche Maßnahmen dazu geeignet und erforderlich sind, entscheidet der Gesetzgeber. 

Dass die Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes zu diesem Ziel zu kurz greifen, hat das Bundesverfassungsgericht am 29.04.2021 beschlossen. Es ist der Erfolg mehrerer junger Kläger:innen, die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten, weil sie sich durch die Regelung in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt sahen.  

Ob der schonende und zukunftsorientierte Umgang mit natürlichen Ressourcen weiterhin Ziel staatlichen Handelns bleibt, ist #deine Wahl. 

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