25. April 2021 (lw)

Die Länder werden das Recht auf Gesetzgebung behalten, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungskompetenz verleiht.

Artikel 70, Abs. 1 GG

In Deutschland gilt ein föderalistisches Organisationsprinzip. Die 16 Bundesländer verfügen über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit, sind aber zu einem Gesamtstaat zusammengeschlossen. Das sieht man an eigenen Landesgrenzen, die zum Teil bis ins Mittelalter zurückgehen, eigenen Hauptstädten und eigenen Flaggen. 

Die Vorteile des Föderalismus liegen darin, dass Aufgaben vom Gemeinderat bis hin zum Bundestag möglichst immer auf der kleinsten Ebene und somit nah an der Basis gelöst werden können. Auch haben Bürger:innen von der Kommunal- bis zur Bundestagswahl mehrere Möglichkeiten der Mitbestimmung und können so effektiv am politischen Geschehen teilhaben.

Durch viele Ebenen und verschiedene Kompetenzen wirkt diese Staatsform jedoch oft auch träge und es kommt Kritik auf, Entscheidungen würden zu lange dauern.

Ob der Föderalismus erhalten bleiben soll und wie er in Zukunft angepasst werden kann, das ist #deineWahl.

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