„Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Wissen ist heute die größte Ressource in unserem rohstoffarmen Land.“ So sprach einst Bundespräsident Roman Herzog auf dem Berliner Bildungsforum. Das war 1997, Bundeskanzler war zu dieser Zeit Helmut Kohl, Berti Vogts Trainer der deutschen Fußballnationalmannschaft und der Song Barbie Girl der dänisch-norwegischen Musikgruppe Aqua belegte Platz 1 in den Charts. Seitdem ist fast ein Vierteljahrhundert vergangen. Doch was ist in dieser Zeit eigentlich passiert?
Zwischenzeitlich war Gerhard Schröder (SPD) Bundeskanzler, doch seit 2005 hat diesen Posten Angela Merkel (CDU) inne – zum Ende ihrer Amtszeit dann genauso lang wie Helmut Kohl. Cheftrainer der deutschen Fußballnationalmannschaft ist seit 2006 Joachim “Jogi” Löw, seit 2014 prangt der vierte Stern für den Gewinn einer Weltmeisterschaft auf den Trikots der Spieler. Und die Charts haben längst nicht mehr die Relevanz, wie sie einst hatten.
In der Bildung jedoch scheint alles beim Alten zu und gar noch schlimmer geworden zu sein: Wir kämpfen mit Lehrermangel, einer zu langsam fortschreitenden Digitalisierung und Sanierungsstau an vielen Schulen. Lange Zeit lies sich dieses Thema unter der Wahrnehmungsschwelle halten, doch nicht zuletzt Corona hat all diese Missstände gnadenlos aufgedeckt. Höchste Zeit also, über Bildung zu sprechen.
Ist Bildung Ländersache?
Geht es ums Schulwesen, hört man diese Aussage häufig. Und tatsächlich, Kulturhoheit und somit Schulen sowie überwiegend auch Hochschulen liegen im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. So regelt es Artikel 30 des Grundgesetzes. Wörtlich heißt es:
“Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt”.
Art. 30, Grundgesetz
Nichtsdestotrotz tauschen sich die Länder auf der Kultusministerkonferenz regelmäßig aus. Doch diese Aufgabenteilung ist nicht ganz trennscharf. Artikel 74 des Grundgesetzes spricht beispielsweise dem Bund Kompetenzen zu, wenn es um außerschulische Aus- und Weiterbildung, frühkindliche Förderung, Regelung der Ausbildungsbeihilfen, Hochschulzulassung und -abschlüsse oder die Förderung der wissenschaftlichen Forschung geht. Mit der Übernahme dieser Aufgaben auf Bundesebene stellen sich in der Folge Fragen:
- Ist das Föderalismusprinzip an dieser Stelle überhaupt noch zeitgemäß?
- Wären einheitliche Prüfungen und Ferien nicht besser für die Schülerinnen und Schüler in Deutschland
- Oder ist es gut, dass Lehrpläne dort geschrieben werden, wo sie auch gelehrt werden?
- Und was ist eigentlich mit Europa – sollte die EU stärkeren Einfluss auf die Bildung innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten nehmen?
Schreibt uns, wie euer Idealbild der Aufgabenverteilung im Bereich der Bildung aussieht!
Ist Bildung ein Grundrecht?
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte legt in Artikel 26 fest, dass Bildung ein Menschenrecht ist:
“Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.”
Art. 26, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, A/RES/217 A (III)
Auch die Kinderrechtskonvention festigt diese Aussage in Artikel 28. Hier heißt es unter anderem: “Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; […]”. So weit, so gut – könnte man meinen. Zwar stützt Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes mit der Formulierung „Alle Deutschen haben das Recht, ihre Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ diese Aussage. Aber reicht dieses Gesetz – auch angesichts der mit der Covid-Pandemie sichtbar gewordenen Missstände – oder sollten Kinderrechte noch stärker verankert werden? Dies zumindest fordern einige Jugendorganisationen in letzter Zeit häufiger. Die Verhandlungen darüber wurden jedoch erst kürzlich verworfen und in die nächste Legislaturperiode verschoben. Der Gesetzesentwurf lag vor, scheiterte jedoch an der nötigen Zweidrittelmehrheit. Dann hätte es geheißen:
„(1) Die […] Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen.
(2) Der […] Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
(1) Vorschlag zur Ergänzung Art. 6 Abs. 2 GG, (2) Vorschlag zu neuem Satz 4 Art. 6 GG, WD 3 – 3000 – 013/21
So ärgerlich der Aufschub sein mag, ermöglicht er jedoch auch, Antworten auf Fragen zu finden. Zum Beispiel, ob diese Änderung wirkliche Auswirkungen gehabt hätte oder ob wäre es reine Symbolpolitik gewesen wäre? Und ob es angesichts multikultureller Entwicklungen noch zeitgemäß ist, dass nur „Deutschen“ das Recht auf die freie Wahl der Ausbildungsstätte zusteht? Wie ist eure Meinung zum Thema?
Ist Bildung frei?
Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt, dass Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei sind. Frei von staatlicher Einflussnahme, frei von wirtschaftlichen Interessen und weitestgehend frei von individuellen Meinungen. So sollen möglichst fundierte, unabhängige Informationen fließen, auf deren Basis Entscheidungen getroffen werden können.

Natürlich ist das ein Idealbild. Denn die Höhe und Verteilung von staatlichen Forschungsgeldern hat auch Einfluss auf die in Auftrag gegeben Studien. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass für bestimmte Vorhaben schlicht keine Finanzen locker gemacht werden können. Andererseits haben wirtschaftliche Auftraggeber ein nachvollziehbares Interesse daran, aus Geldern, die sie in der Forschung einsetzen, Profite zu erwirtschaften. Und auch Forschende sind Menschen, die weder frei von Fehlern noch frei von Meinungen sind. Gerade in der jetzigen Zeit ist es aber wichtig, dass Forschung, Wissenschaft und Lehre unabhängig bleiben, um Verschwörungsmythen nicht unnötig Futter zu geben. Das Grundgesetz regelt in Artikel 18 übrigens, dass Personen, die die Freiheit der Lehre zum Kampf gegen die demokratische Grundordnung missbrauchen, diese Freiheit verlieren.
Was denkt ihr, wie kann gewährleistet werden, dass staatliche Einflussnahme sowohl aus dem In- wie auch aus dem Ausland in der Forschung nicht stattfindet? Wie können Einflüsse von Unternehmen auf die Wissenschaft gehandhabt werden? Sind diese in der freien Forschung überhaupt möglich? Und wie kann die Lehre garantieren, dass Tatsachen statt Meinungen vermittelt werden? Wir freuen uns auf eure Kommentare! Für mehr Infos zum Thema Bildung schaut gern in die Quellen. Dort haben wir euch außerdem spannende Videos verlinkt.
Wir werden eure Kommentare auswerten und uns mit einer Anwärterin auf den Bundestag über eure Themen unterhalten. Im Juli gehts dann mit dem Thema Gesundheit weiter.
Quellen:
https://www.bmbf.de/de/kooperation-von-bund-und-laendern-in-wissenschaft-und-bildung-77.html
https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Roman-Herzog/Reden/1997/11/19971105_Rede.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/kinderrechte-grundgesetz-koalition-100.html
Mehr Infos:
Tagesschau Podcast: Schule zentral statt föderal – was dann?
Simplicissimus – Warum das deutsche Schulsystem in der Krise versagt
Die da oben! – Wer rettet unsere Schulen?