17. August 2021 (JHo)

Seit März 2020 ziert diese Formel nahezu jede E-Mail, jede Kurznachricht, jeden persönlichen Gruß. Die Gesundheit der Bevölkerung hat angesichts der Corona-Pandemie erheblich an Aufmerksamkeit gewonnen. Aber bekommt sie auch den Stellenwert, der ihr zugeschrieben wird? Zwar stand das Pflegepersonal monatelang im öffentlichen Rampenlicht, aber der Pflegenotstand ist eher größer als kleiner geworden. Depressionen und andere psychische Belastungen sind angesichts der Krise drastisch gestiegen. Generell stellt sich also die Frage: Wie steht es um die Gesundheit in unserem Land?

Bundestag, Regierung oder Ministerpräsidentenkonferenz – Wer entscheidet über die Gesundheit?

Monatelang schaute die gesamte Bundesrepublik auf ein Ereignis, das zuvor so gut wie niemanden interessiert hatte: die Ministerpräsidentenkonferenz. Zuvor quartalsweise stattfindend war sie auf einmal ausschlaggebend für Ausgangssperren, Reise- und Kontaktverbote. Doch die Beschlüsse der jeweiligen Länder fielen unterschiedlich aus. Hier Treffen bis zu 5 Personen erlaubt, dort Ausgangssperre ab 22 Uhr und andernorts nur mit triftigem Grund vor die Haustür, egal zu welcher Zeit. Das Ende vom Lied ist bekannt: die Bundesnotbremse – einheitliche Regeln, geknüpft an Inzidenzwerte. Für die einen längst überfällig, da eine epidemiologische Lage von internationaler Tragweite Eingriffe des Bundes erfordere – für die anderen ein Eingriff ins Grundgesetz, da Artikel 74 Absatz 1 (19) regelt, dass die Länder die Kompetenzen zur Gesetzgebung behalten, wenn es um die Eindämmung übertragbarer Krankheiten geht.

Doch wie sollten solche Gesetzte in Zukunft beschlossen werden? Konkret: Wer soll stärker einbezogen werden? Bundesregierung, Bundestag, Landesregierung oder doch wieder die Ministerpräsidenten unter sich?

Körperlich unversehrt vs. Psychisch stabil

Homeschooling, Homeoffice, Homeworkout: Seit über einem Jahr finden die meisten Dinge zu Hause statt. Die eigenen vier Wände verließen wir eine Zeit lang fast ausschließlich um einkaufen oder spazieren zu gehen. Für viele war und ist das eine nicht zu vernachlässigende psychische Herausforderung. An dieser Stelle stehen sich Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2 im Grundgesetz gegenüber: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit vs. die Freiheit auf Persönlichkeitsentfaltung. Letztere war für viele Berufsgruppen lange nicht möglich, ersteres nicht nur durch Corona auf den Prüfstand gestellt. Doch wie finden wir einen verhältnismäßigen Ausgleich um beides zu schützen? Schließlich soll weder Geist noch Lunge kollabieren. Und wie stellen wir sicher, dass alle Berufsgruppen ausreichend gehört werden?

Wieder sind eure Ideen gefragt! Schreibt uns eure Gedanken in die Kommentare. Wir wollen im Anschluss wieder mit Politiker:innen darüber diskutieren.

Im nächsten Beitrag werden wir uns mit Finanzen auseinandersetzen.

Jetzt sind wir an deiner Meinung zu Bleiben Sie gesund! interessiert. Du kannst deine Gedanken hinterlassen, Kommentar Nummer 1 schreiben oder diesen Beitrag bewerten. Wir freuen uns auf dein Feedback!
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